AGB

  • 1. Geltung

  • 1.1 Für alle auf Lieferungen/Leistungen gerichtlichen Vertragsabschlüsse mit Primofit gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung, und für die Dauer der Geschäftsverbindung anerkannt.
    1.2 Zusicherungen, Nebenabreden, vom Besteller gewünschte Vertragsänderungen sowie abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Primofit.


  • 2. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

  • 2.1 Primofit - Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung seitens Primofit und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande. Erfolgt ohne vorheriger Ankündigung die unverzügliche Lieferung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
    2.2 Primofit behält sich während der Lieferzeit Änderungen der Ausführung des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung vor, sofern der Vertragsgegenstand in seinen Funktionen nur innerhalb der vorgegebenen Toleranz verändert wird und das Aussehen für den Besteller keine unzumutbare Änderungen erfährt.
    2.3 Teillieferungen sind zulässig


  • 3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 3.1 Primofit- Preise werden in EURO berechnet. Sie verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung und Bearbeitungskosten. Die Preise verstehen sich wenn nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Primofit berechnet die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin diese Kostenfaktoren ( insbesondere Material, Löhne, Frachten, Abgaben usw. ) ändern, ist Primofit berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann oder ist der Vertrag nicht dem Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes zuzuordnen, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
    3.2 Für alle Zahlungen gelten die jeweils von Primofit festgelegten Zahlungsbedingungen, Mangels anderer Vereinbarungen sind alle Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
    3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers, die von Primofit bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen.


  • 4. Zahlungsverzug, Stundung

  • 4.1 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden dem Besteller Zinsen von mindestens 10 % p.a. in Rechnung gestellt. Weist Primofit eine höhere Zinsbelastung oder weist der Besteller eine geringere Zinsbelastung nach, sind die Zinsen entsprechend höher oder geringer anzusetzen.
    4.2 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für seine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit vor, kann Primofit die Fortsetzung der Arbeiten an laufenden Bestellungen einstellen und angemessene Sicherheiten für die Erfüllung des Vertrages fordern. Leistet der Besteller solche Sicherheiten kurzfristig nicht, ist Primofit berechtigt, vom Vertrag ( bzw. den Verträgen ) zurückzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.


  • 5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

  • 5.1 Primofit liefert falls nicht Abweichend vereinbart, unfrei und unversichert ab Werk.
    5.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Beschädigung geht spätestens mit dem Versand des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und Primofit noch andere Leistungen wie z.B. Übersendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten durch Primofit transportversichert. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung bleibt dem Besteller der Abschluss etwaiger Transport und sonstiger Versicherungen auf eigene Kosten unbenommen.
    5.3 Verzögert sich der Versand aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf ihn über.


  • 6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

  • 6.1 Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Schecks oder Wechsel, Eigentum von Primofit.
    6.2 Der Besteller ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur solange berechtigt, als er sich in Zahlungsverzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware wie z.B. Sicherungsübereignung und Verpfändung, ist der Besteller nicht berechtigt.
    6.3 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung sowie in Fällen unbefriedigender Auskunft über die Bonität des Bestellers oder gegen ihn gerichteter Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste ist Primofit befugt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Besteller ist dann zu deren Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.
    6.4 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Besteller Primofit unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche Primofit in diesen Fällen entstehenden Kosten trägt der Bestellers
    6.5 Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln


  • 7. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

  • 7.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel , die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang des Vertragsgegenstandes, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gegenüber Primofit zu rügen. Ist der Besteller nicht Kaufmann, ist er nur verpflichtet, offenkundige Mängel unverzüglich zu rügen.
    7.2 In Fällen begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen vom Besteller nur in solchem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
    7.3 Im Falle berechtigter Mängelrügen kann der Besteller von Primofit zunächst nur kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verlangen. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig, ersetzte Teile werden Eigentum von Primofit. Der Besteller ist verpflichtet, Primofit die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller Primofit notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen einzuräumen, andernfalls Primofit von der Mängelhaftung befreit wird.
    7.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    7.5 Keine Mängelhaftung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung seitens des Bestellers oder Dritten entstanden sind.
    7.6 Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
    7.7 Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Nur bei sperriger nicht paketversandfähiger Ware, kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform wie z. B. Fax, Brief oder Email erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die gelieferte Sache der bestellten Sache entspricht, an Primofit zurückzusenden.
    7.8 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind wie z. B. Massagesessel.
    7.9 Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei der Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei Gebrauch des Rückgaberechts werden der Kaufvertrag und gegebenenfalls der Ratenkaufvertrag hinfällig


  • 8. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, Recht, Gericht

  • 8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit dieser AVB insgesamt nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt das gesetzlich Zulässige.
    8.2 Erfüllungsort ist Mindelheim 8.3 Es gilt deutsches Recht 8.4 Gerichtsstand für alle Verfahrensarten, ausgenommen das Mahnverfahren, ist Memmingen. Primofit ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Bei Lieferung ins Ausland kann Primofit nach eigener Wahl auch in der Hauptstadt des Staates, in dem der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, Klage erheben.

  • 9. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle:
    Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
  • 9.1 Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:     >>>  http://ec.europa.eu/consumers/odr
  • * inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten